Erstattung von Startgeld
Wir unterstützen unsere Mitglieder finanziell, in dem wir Startgelder bis zu festgelegten Obergrenzen je nach Streckenlänge und Veranstaltungsart erstatten
Voraussetzung und Bedingungen:
- Veranstaltung auf der Terminliste
- Mitgliedschaft im Verein
- Ordentliche Anmeldung mit dem Vereinsnamen "TSV 05 Rot"
- Vorlage der Startquittung bis zum 31.01. des Folgejahres
- Wenn wir mit einer Kinder- oder Jugendgruppe zu Veranstaltungen gehen, wird das Startgeld automatisch vom Verein übernommen
Keine Erstattung
- Nachmeldegebühren
- Zusätzliche Leistungen (Medaillen, Tshirts, etc.)
- ausgebliebene Starts (Listung eines Ergebnisliste oder Nachweis der Aufgabe/Verletzung nötig)
Meldet euch für die Rückerstattung gerne über das Kontaktformular.