Erstattung von Startgeld

Wir unterstützen unsere Mitglieder finanziell,  in dem wir Startgelder bis zu festgelegten Obergrenzen je nach Streckenlänge und Veranstaltungsart erstatten

Voraussetzung und Bedingungen:

  • Veranstaltung auf der Terminliste
  • Mitgliedschaft im Verein
  • Ordentliche Anmeldung mit dem Vereinsnamen "TSV 05 Rot"
  • Vorlage der Startquittung bis zum 31.01. des Folgejahres
  • Wenn wir mit einer Kinder- oder Jugendgruppe zu Veranstaltungen gehen, wird das Startgeld automatisch vom Verein übernommen

Keine Erstattung

  • Nachmeldegebühren
  • Zusätzliche Leistungen (Medaillen, Tshirts, etc.)
  • ausgebliebene Starts (Listung eines Ergebnisliste oder Nachweis der Aufgabe/Verletzung nötig)


Meldet euch für die Rückerstattung gerne über das Kontaktformular.